Unser Verhaltenskodex:
Grundlegende Regel für unser Zusammenleben im Konzern und unsere geschäftlichen Aktivitäten ist der Verhaltenskodex des DB-Konzerns.
Die Einhaltung von Regeln und integres Verhalten erwarten wir nicht nur von uns selbst, sondern auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern. Hier bietet der DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner eine verbindliche Orientierung.
Wir gehen mit allen Interessenkonflikten offen um. Dies gilt für Nebenbeschäftigungen ebenso wie für Einladungen und Geschenke. Transparenz ist hier der Schlüssel.
Aktuell stellen die Sanktionen gegen Russland eine besondere Herausforderung für uns dar.
Hinweise geben:
Zur Sicherstellung unserer Compliance und zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Einrichtung einer internen Meldestelle, haben wir, die DB Cargo Full Load Solutions, der DB Cargo Compliance die Aufgaben der internen Meldestelle übertragen.
Hier können Sie einen konkreten Verdacht auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen Gesetze und Regeln der DB melden.
Interne Meldekanäle
Das interne Hinweisgebersystem der DB Cargo AG bietet verschiedene Kanäle, um mögliche Verstöße zu melden:
- Elektronisches Hinweisgebersystem des DB-Konzerns: BKMS
- DB Cargo Compliance - Compliance Officer Dr. Bettina Wunsch-Semmler
- E-Mail: compliance-dbcargo@deutschebahn.com
- Tel.: +49 69 265-34013
- DB Cargo AG, Compliance Officer (L.CVM 2), Rheinstraße 2, 55116 Mainz
Um Verstöße möglichst schnell und umfassend bearbeiten zu können ist es wichtig, dass Ihre Meldung so viele konkrete Informationen wie möglich enthält. Hilfreich ist, wenn Sie dabei die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Externe Meldestellen
Als hinweisgebende Person haben Sie ein Wahlrecht zwischen der Abgabe einer Meldung an eine interne oder externe Meldestelle. Interne Meldungen sind in der Regel der kürzeste Weg, um Missstände zu beseitigen.
Es gibt mit dem Bundesamt für Justiz, der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamts insgesamt drei externe Meldestellen, auf deren Homepage Sie weitere Informationen finden können.